Amtsärztliche Untersuchung

In der amtsärztlichen Untersuchung wird deine gesundheitliche Eignung festgestellt. Das Gesundheitszeugnis muss bei der Übernahme ins Beamt*innenverhältnis auf Probe vorliegen, ebenso wie die Beurteilung der charakterlichen Eignung und einige weitere Voraussetzungen für die Beamt*innenlaufbahn.

Die Einstellungsuntersuchung nimmt das Gesundheitsamt vor. Die Amtsärzte prüfen, ob dein Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamt*innenverhältnis genügt. Dabei geben sie lediglich eine Entscheidungshilfe für die jeweilige Schulaufsichtsbehörde – in der Regel ist das die zuständige Bezirksregierung. Was genau unter gesundheitlicher Eignung zu verstehen ist, ist nur vage definiert, sodass Bezirksregierungen und Amtsärzt*innen immer ein Interpretationsspielraum bleibt.

Fragerecht der Amtsärzt*innen bei der Untersuchung

Amtsärzt*innen dürfen dich nach früheren Erkrankungen fragen, wenn diese die Ausübung des Berufs beeinträchtigen könnten. Dabei solltest du wahrheitsgemäß antworten.

Ablehnung der Übernahme in das Beamt*innenverhältnis

Wenn deine Übernahme in das Beamt*innenverhältnis abgelehnt wird, müssen handfeste Gründe vorliegen. Es muss wahrscheinlich erscheinen, dass du aus gesundheitlichen Gründen früher pensioniert werden musst. Die Beweislast liegt dabei inzwischen beim Dienstherrn: Er muss belegen, dass die (Vor-)Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Pensionierung führt. Falls deiner Übernahme in das Beamt*innenverhältnis vermeintlich die gesundheitliche Eignung entgegensteht, kannst du dich an den Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung wenden.

Psychotherapeutische Behandlung

Aktuelle sowie abgeschlossene psychotherapeutische Behandlungen können zu Problemen bei der Übernahme ins Beamt*innenverhältnis führen. Allerdings ist immer der konkrete Einzelfall zu berücksichtigen – eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

Was sagt der Body-Mass-Index aus?

Der Body-Mass-Index (BMI) bewertet das Körpergewicht im Verhältnis zur Körpergröße: Körpergewicht (kg)/Körpergröße (m)².
Ein zu hoher BMI kann dazu führen, dass Bewerber*innen als gesundheitlich ungeeignet angesehen werden. Bei leichtem Übergewicht ohne zusätzliche Risikofaktoren ist eine Verbeamtung möglich, wenn die Bewerber*innen alle notwendigen laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Bringen sie hingegen neben leichtem Übergewicht weitere gesundheitliche Risikofaktoren mit, kann die Übernahme in das Beamt*innenverhältnis schwierig werden.

Lehrkräfte mit einer Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Lehrer*innen müssen nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung für die jeweilige Laufbahn erfüllen. Sie können deshalb auch dann als Beamt*innen eingestellt werden, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist.

Wenn du GEW-Mitglied bist, kannst du dich im Falle einer Ablehnung der Übernahme in das Beamt*innenverhältnis an die Kolleg*innen des GEW-Rechtsschutzes wenden.

Amtsärztliche Untersuchung bei langfristiger Erkrankung

Sind Beamt*innen langfristig erkrankt (innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate) kommt es in der Regel zu einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit. Dazu erhält man ein Anhörungsschreiben. Man kann sich äußern und Einwände gegen die amtsärztliche Untersuchung vorbringen. Hilfreich sind ärztliche Atteste, die die Wiederherstellung der Gesundheit innerhalb eines halben Jahres prognostizieren oder der Hinweis auf bevorstehende therapeutische Maßnahmen und Behandlungen.

Als dienstunfähig wird angesehen, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft seinen Dienst nicht mehr versehen kann – aber auch wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb von sechs Monaten die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (BeamtStG §26 in Verbindung mit LBG § 33).
Einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung geht in der Regel eine Einladung zu einem Gespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) voraus.

Eine amtsärztliche Untersuchung kann auch auf eigenen Antrag erfolgen. Zum einen dann, wenn man der Meinung ist, aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr versehen zu können, und daher die Zurruhesetzung beantragt. Zum anderen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde und sich nun wieder dienstfähig fühlt und reaktiviert werden möchte. In beiden Fällen können ärztliche Atteste das Ansinnen unterstützen.

Stand: April 2020