Schulleitung
Ratgeber für Lehramtsanwärter*innen
Die Schulleitung deiner Ausbildungsschule ist an deiner schulpraktischen Ausbildung maßgeblich beteiligt. Sie verantwortet den Unterricht der Lehramtsanwärter*innen (LAA) (vgl. § 9 OVP) und weist den selbstständigen Unterricht (BdU) zu (vgl. § 11(7) OVP). Zudem spielt sie durch die Langzeitbeurteilung eine sehr wichtige Rolle bei der Ermittlung deiner Abschlussnote.
Diese wird von der Schulleitung „auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer erstellt“ (§ 16(3) OVP). Letztere vergeben aber nach wie vor keine Noten. Wie umfassend diese Grundlagen zu verstehen sind, dazu gibt es an derselben Stelle eine wichtige Konkretisierung in der OVP: „Langzeitbeurteilungen beruhen auf der fortlaufenden Begleitung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen schulischen Handlungsfeldern.“ Eine Beurteilung der Schulleitung auf Grundlage sehr weniger Unterrichtsbesuche oder nur auf Grundlage von Unterrichtsbesuchen kann es also schlechterdings nicht geben. Damit alle deine schulischen Aktivitäten während deiner Ausbildung berücksichtigt werden, kannst du zum Beispiel rechtzeitig eine Aufstellung darüber für die Schulleitung anfertigen. Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatprüfung (OVP) hat zur Fundierung der Beurteilung der Schulleitung eine weitere Regelung eingeführt: Die Schulleitung soll vor der endgültigen Fertigstellung der Beurteilung den Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesamtergebnis geben.
Bei deiner Schulkarriere ist die Schulleitung vielfach beteiligt: Nicht nur beurteilt sie LAA im Rahmen der Ausbildung; sie spielt anschließend eine zentrale Rolle bei den schulscharfen Einstellungen und entscheidet nach etwaiger Anstellung am Ende der Probezeit über die Bewährung.
Ratgeber für Berufseinsteiger*innen
Die Rolle und Aufgaben von Schulleiter*innen haben sich in den vergangenen Jahren sehr verändert. Hintergrund ist die Annahme, dass mehr Eigenverantwortung und erweiterte Entscheidungskompetenzen der einzelnen Schulen zu besseren Ergebnissen führten. Für den schulischen Entwicklungsprozess kommt den Schulleiter*innen eine zentrale Rolle zu.
Dienstvorgesetzte der Lehrer*innen
In der Vergangenheit wurde zur Beschreibung von Schulleitungen häufig der Ausdruck „primus (beziehungsweise prima) inter pares“ genutzt. Erste*r unter Gleichen, das war einmal: Schulleiter*innen sind immer auch Lehrer*innen der Schule, denen einige Dienstvorgesetztenaufgaben übertragen wurden. Im Schulgesetz heißt es nun: „Zur Stärkung der Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Schulen werden den Schulleiterinnen und Schulleitern Aufgaben der oder des Dienstvorgesetzten übertragen“ (§ 59).
Beurteilung durch die Schulleitung
Zu den Aufgaben von Schulleiter*innen gehört die Beurteilung der Lehrer*innen. Dieses Urteil ist oft gefragt: im Vorbereitungsdienst beziehungsweise beim Zweiten Staatsexamen, bei Beurteilungen in der Probezeit und schließlich bei der dienstlichen Beurteilung vor Vergabe des ersten Beförderungsamtes. Auch die Rolle der Schulleiter*innen in der Auswahlkommission im Lehrereinstellungsverfahren ist nicht zu unterschätzen.
Infos und Service zu Schulleitung
Stand: August 2019