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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Mit einem nachmittags an einem beweglichen Ferientag versandten Erlass regelt das Schulministerium den Personaleinsatz in der kommenden Woche und trifft Neuregelungen für die sog. „Risikogruppen“.
WeiterlesenDie GEW NRW übt ein weiteres Mal scharfe Kritik an der Informationspolitik von Schulministerin Gebauer. Sie forderte Gebauer auf, endlich Gespräche mit der GEW und den Hauptpersonalräten zu führen.
WeiterlesenDie letzten Wochen waren eine informationspolitische Achterbahnfahrt mit rasanten Kurven für die Schulen. In einem Brief an das Schulministerium fordert die GEW NRW jetzt langfristige Perspektive.
WeiterlesenDie GEW NRW verlangt von der Landesregierung eine Verschiebung des für Donnerstag vorgesehenen Schulstarts. Zahlreiche Hinweise bestätigen: Die Schulen in NRW sind für Wiedereröffnung nicht gerüstet.
WeiterlesenZahlreiche ungelöste Probleme belasten die Arbeit der Schulen zu Beginn des Schuljahres. Die GEW NRW erwartet von der Landesregierung statt erneuter Ankündigungen und Versprechungen endlich Lösungen.
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