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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Die GEW NRW begrüßt, dass die Landesregierung neue Vorgaben für den Unterricht nach den Ferien formuliert hat. Maskenpflicht und Landesmittel für Belüftungsanlagen sind zwingend erforderlich. Sie...
WeiterlesenFür den Schulbeginn nach den Herbstferien erwartet die GEW NRW von der Landesregierung besseren Infektionsschutz. Die Empfehlungen des RKI müssen Grundlage sein.
WeiterlesenDie GEW NRW dankt ihren Wähler*innen für das Vertrauen und spricht den neu gewählten Personalrät*innen ihren Glückwunsch aus.
WeiterlesenDas Schulministerium ignoriert bei seinen Planungen für das kommende Schuljahr den absehbaren Personalmangel und überfordert damit die Schulen.
WeiterlesenAus Sicht der GEW NRW ist die morgige Wiedereinführung des Regelbetriebs an Grundschulen und Förderschulen der Primarstufe unverhältnismäßig und falsch.
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