Gute Bildungschancen für alle Schüler*innen
Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
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Beamt*innen aufgepasst: Neufestsetzung der Erfahrungsstufe?
Der Gesetzgeber hat ermöglicht, die Erfahrungsstufe auf Antrag (neu) festsetzen zu lassen. Das kann für einige vor dem 1. Juni 2013 eingestellten Beamt*innen günstiger sein. Die GEW NRW informiert.
WeiterlesenGEW NRW zu PISA 2015: In Deutschland nichts Neues
Die GEW NRW fordert einen Paradigmenwechsel bei der Schulleistungsstudie PISA und hält eine Abkehr von der bisherigen Untersuchungspraxis exemplarischer Messungen der Leistungen für notwendig.
WeiterlesenLobbyismus an Schulen
Prof. Dr. Tim Engartner zeigt beim Bochumer Kongress 2017, wie Unternehmen Einfluss auf den Bildungssektor nehmen und um Schüler*innen buhlen, zum Beispiel mit kostenlosen Unterrichtsmaterialien.
WeiterlesenMehr Geld für Grund- und Hauptschulleiter*innen
Die GEW NRW begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die Besoldung von Schulleitungen um eine Stufe zu erhöhen. Die Bildungsgewerkschaft setzt sich seit Jahren für eine höhere Bezahlung ein.
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