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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Die Politik vertagt sich, die Pandemie breitet sich auch an den Schulen in NRW deutlich weiter aus: fast 75.000 Schüler*innen und rund 5.000 Lehrkräfte in Quarantäne. Was ist zu tun?
WeiterlesenDie GEW NRW fordert Landtag und Landesregierung auf, endlich die Besoldungsreform für Lehrkräfte anzugehen und eine gleiche Bezahlung im Eingangsamt nach A13Z/EG 13 umzusetzen.
WeiterlesenEin breites Bündnis von GEW NRW, Elternverbänden und Schulleitungsvereinigungen fordert in einem offenen Brief an die Einberufung eines schulpolitischen Gipfeltreffens.
WeiterlesenDie GEW NRW begrüßt den Aufruf zu einer Gedenkminute am kommenden Montag für den in Frankreich ermordeten Geschichtslehrer Samuel Paty einzulegen.
WeiterlesenAls Reaktion auf den „Teil-Lockdown“ in NRW, bei dem Schulen und Kitas ausgenommen werden, fordert die GEW NRW besonderen Schutz für Lehrkräfte und Erzieher*innen.
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