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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Die GEW NRW begrüßt die Ankündigung von Schulministerin Yvonne Gebauer am heutigen Mittwoch zur Aussetzung des Präsenzunterrichts bis zum vorläufigen Lockdown-Ende 31. Januar.
WeiterlesenIn einer Schulmail hat das MSB drei Szenarien für einen „angepassten Schulbetrieb“ ab dem 11. Januar 2021 vorgegeben. Klare und mutige Entscheidungen unterbleiben leider erneut.
WeiterlesenAufgrund zahlreicher Rückmeldungen aus den Schulen über eine äußerst schwierige Arbeitssituation sowie große Verunsicherung fordert die GEW NRW zum Nachsteuern auf.
WeiterlesenDie GEW NRW begrüßt die von Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigten Selbsttests auf das Corona-Virus als gangbaren Weg zur Eindämmung der Infektionen.
WeiterlesenEine Studie der DAK bringt es an den Tag: Der Schulalltag unter Corona-Bedingungen führt zu Mehrarbeit und gesundheitsgefährdenden Belastungen.
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