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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Die heutigen Konkretisierungen in einer Schulmail für die künftige Beschulung der Abschlussklassen lehnt die Bildungsgewerkschaft entschieden ab.
WeiterlesenDie GEW NRW kritisiert die Vorgaben zahlreicher Schulträger bzgl. der Nutzung der "dienstlichen Endgeräte", die den Lehrer*innen nun zur Verfügung gestellt werden.
WeiterlesenDie GEW NRW unterstützt den Aufruf von Betroffenen des „Radikalenerlasses“ an die Politik: „Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!“.
WeiterlesenDie GEW NRW hat Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) aufgefordert, die Einführung neuer Lehrpläne für die Grundschulen zu verschieben.
WeiterlesenDas Bündnis von Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern und Schüler*innen hat in einem weiteren offenen Brief seine Kritik am Krisenmanagement und an der Kommunikationsstrategie der Landesregierung...
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