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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Die GEW NRW hält die Rückkehr aller Schüler*innen in die Schulen für ein riskantes Manöver, ein Schulstart unter diesen Voraussetzungen einer anlaufenden dritten Welle ist falsch.
WeiterlesenDie GEW NRW sieht die Schulen vor großen Herausforderungen, wenn in der nächsten Woche Schüler*innen der weiterführenden Schulen zurück in die Klassen kommen.
WeiterlesenDie GEW NRW begrüßt die Ankündigung der Landesregierung zum Beginn der Impfungen für alle Erzieher*innen und die Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen als wichtigen ersten Schritt.
WeiterlesenAuf scharfe Kritik der GEW NRW stößt der Zeitpunkt für die Initiative von Schulministerin Yvonne Gebauer für das „Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021“.
WeiterlesenMit einer Petition wollen die GEW NRW, der VBE NRW und der GSV NRW Druck auf das Schulministerium ausüben, die Umsetzung der neuen Lehrpläne für die Grundschulen zu verschieben.
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