Gute Bildungschancen für alle Schüler*innen

Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.

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Pressemitteilungen 2021
Notwendig: Distanzunterricht wird fortgeführt

Die Entscheidung des Schulministeriums, Schüler*innen in der ersten Woche nach den Osterferien in Distanz zu unterrichten, ist richtig.

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Osterüberraschung für Schulen

Am Ostersamstag informieren zwei Ministerien die Schulträger und die Schulleiter*innen darüber, wie die Logistik der geplanten Selbsttests für Schüler*innen in NRW ablaufen soll.

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Die GEW NRW begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die Selbsttests für Schüler*innen nach den Osterferien verpflichtend zu machen.

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Wir brauchen eine wirksame Test- und Impfstrategie

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