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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Die GEW NRW bemängelt das von Schulministerin Yvonne Gebauer vorgestellte Konzept zum schulscharfen Sozialindex als völlig unzureichend.
WeiterlesenDie GEW NRW ist auf den Kundgebungen zum 1. Mai 2021, die unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, prominent vertreten. Unser Motto lautet „Solidarität ist Zukunft“.
WeiterlesenDas Bündnis für inklusive Bildung in NRW wirft Schulministerin Yvonne Gebauer vor, die Inklusion an den Schulen weiter auszuhöhlen.
WeiterlesenDie GEW NRW hält die am heutigen Mittwoch von Schulministerin Yvonne Gebauer verkündete Entscheidung zur Rückkehr in den Wechselunterricht für nicht nachvollziehbar.
WeiterlesenIn einem offenen Brief an Ministerpräsident Laschet kritisieren GEW, Grundschulverband, Landeselternschaft Grundschule und Katholische Elternschaft Deutschlands die geplanten Tests an Grundschulen.
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