Gute Bildungschancen für alle Schüler*innen
Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Noch Fragen?
Wichtige Dokumente
Weiterlesen: Mehr zu Schulaufsicht
Lehrkräftemangel: Schulen am Limit
Betroffen vom Lehrkräftemangel sind vor allem „Brennpunktschulen“. Eine fatale Entwicklung, die auch andernorts zu beobachten ist. Steuert NRW auf einen erheblichen Lehrermangel zu?
WeiterlesenReform der Schulaufsicht: Wer hat den Hut auf?
Was soll sie tun, die Schulaufsicht? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse.
WeiterlesenSozialindex-Studie der GEW NRW: Ungleiches ungleich behandeln
Haben Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen die gleichen Chancen im Bildungssystem, wie Kinder aus besseren Verhältnissen? Eine Studie der GEW NRW zeigt, welche Rolle Standortfaktoren spielen.
WeiterlesenBesoldung in NRW steigt 2017 und 2018
Die Gewerkschaften haben sich mit der Landesregierung über die Übertragung des Tarifergebnisses 2017 verständigt.
WeiterlesenGegen Bespitzelung in den Schulen
Mit Sorge nimmt die GEW NRW Berichte von Mitgliedern über Anweisungen der türkischen Konsulate zur Bespitzelung von Kolleg*innen zur Kenntnis.
Weiterlesen