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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Das rollierende Verfahren zur Erhebung des Unterrichtsausfalls könnte den politischen Streit um dessen Höhe beenden, meint die GEW NRW. Gleichzeitig fordert sie, Mehrarbeit an Schulen zu erfassen.
WeiterlesenDer Gesetzgeber hat ermöglicht, die Erfahrungsstufe auf Antrag (neu) festsetzen zu lassen. Das kann für einige vor dem 1. Juni 2013 eingestellten Beamt*innen günstiger sein. Die GEW NRW informiert.
WeiterlesenDie GEW NRW fordert einen Paradigmenwechsel bei der Schulleistungsstudie PISA und hält eine Abkehr von der bisherigen Untersuchungspraxis exemplarischer Messungen der Leistungen für notwendig.
WeiterlesenProf. Dr. Tim Engartner zeigt beim Bochumer Kongress 2017, wie Unternehmen Einfluss auf den Bildungssektor nehmen und um Schüler*innen buhlen, zum Beispiel mit kostenlosen Unterrichtsmaterialien.
WeiterlesenDie GEW NRW begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die Besoldung von Schulleitungen um eine Stufe zu erhöhen. Die Bildungsgewerkschaft setzt sich seit Jahren für eine höhere Bezahlung ein.
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