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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Seiteneinsteiger*innen sind eine Bereicherung für die Schulen. Und eine gute, aber vorübergehende Lösung für den Lehrkräftemangel. Denn der Seiteneinstieg kann eine Lehramtsausbildung nicht ersetzen.
WeiterlesenCDU und FDP haben sich für ihre Politik der nächsten fünf Jahre in NRW viel vorgenommen: Unter anderem soll ein Schulfreiheitsgesetz „beste Bedingungen“ für die Bildung der Jugendlichen schaffen.
WeiterlesenDie Gewerkschaften haben sich mit der Landesregierung über die Übertragung des Tarifergebnisses 2017 verständigt.
WeiterlesenMit Sorge nimmt die GEW NRW Berichte von Mitgliedern über Anweisungen der türkischen Konsulate zur Bespitzelung von Kolleg*innen zur Kenntnis.
WeiterlesenMit einer Schulmail hat die GEW NRW den Schulleiter*innen den Warnstreik am 1. Februar 2017 angekündigt. Regeln schützen Beschäftigte, die ihr Streikrecht wahrnehmen.
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