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Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung. Dafür nimmt sie die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Die Steigerung der sog. Inklusionsquote darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben bei der Inklusion noch nicht gemacht hat.
WeiterlesenImmer mehr Kinder und Jugendliche gehen auf Privatschulen. Im Osten Deutschlands sind es besonders viele. Wie steht es um das Vertrauen ins staatliche Bildungssystem? Eine Studie untersucht den Trend.
WeiterlesenEin Gutachten im Auftrag des Gutachterdienstes des Landtags sorgt für rechtliche Klarheit im Streit um die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten und unterstützt Forderungen der GEW NRW.
WeiterlesenSeit 1. Januar 2018 gelten neue Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrer*innen, Schul- und Seminarleitungen. Alle wichtigen Änderungen erläutert Mario Sandfort, Justiziar der GEW NRW.
WeiterlesenDas Lernen im digitalen Wandel verändert nicht nur das Lernen und Lehren in den Schulen, es verändert auch Aufgabe und Funktion der Schulaufsicht. Die GEW NRW reklamiert „dringenden Handlungsbedarf“.
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