Personalakte

Über jede*n Bedienstete*n wird bei der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. In der Personalakte sind alle Vorgänge über die dienstlichen und persönlichen Verhältnisse der Beamten*innen enthalten.

Die Führung geheimer Personalakten ist unzulässig. Beamt*innen können Einsicht in die eigene Personalakte nehmen und sich auch Abschriften beziehungsweise zum Teil Kopien machen. Im Zweifelsfall melde dich immer beim Personalrat. Du kannst auch ein Mitglied des Personalrats bevollmächtigen, die Personalakte einzusehen. Prüfungsunterlagen werden in einer eigenen Prüfungsakte beim Prüfungsamt geführt.

Infos und Service zu Personalakte

Stand: August 2019