OBAS und Seiteneinstieg

Da die Unterrichtsversorgung allein durch grundständig ausgebildete Lehrkräfte nicht gesichert werden kann, stellt das Land seit vielen Jahren auch Seiteneinsteiger*innen ein. Für die berufsbegleitende Ausbildung bestehen zwei Möglichkeiten:

  • mit einer Dauer von zwei Jahren nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS), die wie bei Lehramtsanwärter*innen mit Staatsexamen abgeschlossen wird und anschließend eine Verbeamtung ermöglicht
  • mit einer Dauer von einem Jahr nach dem Erlass zur Pädagogischen Einführung in den Schuldienst

Die OBAS bildet den rechtlichen Rahmen des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes von der Ausbildung bis zur Prüfung. Sie regelt unter anderem die Ausbildungsstruktur, die Dauer der Ausbildung und Verantwortlichkeiten sowie Organisation, Ablauf und Ergebnis der Staatsprüfung. Nach der OBAS können Absolventen*innen mit einem nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss und mindestens zweijähriger Berufserfahrung oder Kinderbetreuung in zwei Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen ausgebildet werden.

Diese Seiteneinsteiger*innen haben damit weitgehend vergleichbare Professionalisierungsperspektiven für den Lehrberuf. Damit ist eine Forderung der GEW erfüllt, nicht grundständig ausgebildeten Einsteigern*innen in den Schuldienst die Möglichkeit zu geben, sich berufsbegleitend zu gleichwertigen Lehrkräften zu qualifizieren und auch alle Aufstiegschancen des Berufs wahrnehmen zu können. Sehr unterschiedliche Erfahrungen gibt es allerdings mit den praktischen Bedingungen der OBAS-Ausbildung: Häufig wird kritisiert, dass die nur durchschnittlich sechs Anrechnungsstunden einer Lehrkraft in Ausbildung zu wenig sind und die verbleibende selbständige Unterrichtsbelastung zu hoch ist. Das ist sicherlich zumindest zum Teil berechtigt, führt diese Belastung doch oft zu Schwierigkeiten bei den Betroffenen oder gar zum Abbruch der Ausbildung.

Die Pädagogische Einführung soll Seiteneinsteiger*innen ohne Befähigung zu einem Lehramt im Sinne des Lehrerausbildungsgesetzes auf ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Tarifbeschäftigte vorbereiten. Diese Einführung besteht aus einer zwei- bis dreimonatigen Orientierungsphase ab Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn und einer neunmonatigen Intensivphase (jeweils ab 1. Mai oder 1. November), die durch Schule und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung gestaltet werden.  Die GEW hält diese Art der Qualifizierung für den Lehrberuf im Gegensatz zur OBAS für völlig unzureichend.

Infos und Service zu OBAS und Seiteneinstieg

Stand: August 2019