Hinweise & Datenschutz zur Mitgliedschaft

Bevor Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen, lesen Sie bitte diese Informationen und Hinweise zur Mitgliedschaft in der GEW NRW und zum Ablauf.

Datensicherheit

Die Datenübertragung erfolgt sicher über eine verschlüsselte Verbindung.

Datenschutz

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und sind entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

Mitglied werden

Bearbeitung des Formulars

Mit dem Online-Mitgliedsantrag können Sie online der GEW beitreten. Bitte wählen Sie beim Ausfüllen des Formulars bei der Auswahl "Bundesland des Betriebs oder der Dienststelle" ihr Bundesland aus, nur so kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden. Wenn Sie durch ein GEW-Mitglied geworben wurden, nutzen Sie bitte den Mitgliedsantrag mit Prämienwahl, damit das Engagement der Werberin/des Werbers auch belohnt werden kann. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise zur Prämienwerbung.

  • Mit der Online-Absendung dieses Mitgliedsantrags wird die Satzung der GEW anerkannt.
  • Bei weiteren Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
  • Fragen zur Online-Mitgliedschaft richten Sie bitte an: mitgliederservice[at]gew-nrw.de
  • Einen Beleg für Ihre Unterlagen erhalten Sie mit der Druckversion nach Absenden des Online-Mitgliedsantrags.

Prämienwerbung

Bei allen Mitgliedern, die neue Mitglieder geworben haben, bedankt sich die GEW mit attraktiven Prämien. Wichtige Voraussetzung: Das neue Mitglied nutzt in diesem Fall den Mitgliedsantrag mit Prämienwahl. Prämienberechtigt sind nur Werber*innen, die Mitglied der GEW sind. Prämien werden nur für die Werbung beitragszahlender Mitglieder gewährt. Die Anschrift der Werberin/des Werbers wird zum Zwecke des Versands der Werbeprämie an den Dienstleister "Call a gift" weitergeleitet. Die Landesverbände Niedersachsen und Thüringen nehmen nicht am Prämienprogramm teil.

Mitgliedsbeitrag

Zahlung satzungsgemäßer Beiträge

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:

  • Beamt*innen zahlen 0,85 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden.
  • Angestellte zahlen 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, nach der vergütet wird.
  • Angestellte ohne tarifvertragliche Regelung zahlen 0,7 Prozent des vereinbarten Bruttoverdienstes.
  • Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
  • Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
  • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages.
  • Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.*
  • Mitglieder im Referendariat oder Berufspraktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.
  • Rentner*innen zahlen 0,66 Prozent, Pensionärinnen und Pensionäre 0,68 Prozent ihrer Ruhestandsbezüge.

Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen. Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

* Abweichende Regelungen sind möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landesverband.