Mehr Mitbestimmung mit der GEW NRW

Auch im öffentlichen Dienst müssen die Beschäftigten ihre Rechte durchsetzen und schützen. Dazu brauchen sie starke Personalräte. Deren Handlungsgrundlage ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Alle vier Jahre werden Personalräte gewählt. In der Privatwirtschaft, dazu zählen auch viele Kitas und Weiterbildungseinrichtungen gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden alle vier Jahre Betriebsräte dort gewählt, wo Beschäftigte dies wollen. Die GEW unterstützt mit rechtlicher Beratung, Schulungen und Veranstaltungen die Personalräte und Betriebsräte in den KiTa`s, Schulen und Hochschulen. Gemeinsam setzen wir uns für gute Arbeitsbedingungen ein.

1. Mai 2021: Solidarität ist Zukunft!


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