Mitbestimmung in der Ausbildung
Die Möglichkeiten der Partizipation und Mitbestimmung an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung während der Ausbildung sind in der Geschäftsordnung der Zentren für schulpraktische Lehrerbildung (GO) festgehalten. Darin sind die verschiedenen Gremien und deren Zuständigkeiten und Kompetenzen geregelt.
Konferenz des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung
Die Konferenz des ZfsL ist oberstes und einzig explizit beschlussfassendes Gremium des Studienseminars. Stimmberecht sind die Studienseminarleitung, die Seminarleiter*innen sowie zwei gewählte Fachleiter*innen und je drei Auszubildene pro Seminar. Dabei ist die Konferenz jedoch nicht paritätisch besetzt. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme der Seminarleitung.
Die Konferenz des ZfsL entscheidet über:
- Grundsätze der Zusammenarbeit im Studienseminar, mit den Schulen und anderen Einrichtungen
- das Studienseminarprogramm des ZfsL
- Grundsätze der Organisation der Ausbildungsveranstaltungen
- Beantragung und Verteilung von Haushaltsmitteln
- Anträge aus der Seminarkonferenz und dem Sprecherrat
Außerdem empfiehlt sie Grundsätze zur Leistungsmessung und -beurteilung. Laut Geschäftsordnung der ZfsL können die einzelnen Gremien der Seminare diesen für die Ausbildung wichtigen Entscheidungen nur zu arbeiten, jedoch nicht selbstständig in ihrem Bereich entscheiden.
Aufgaben und Kompetenzen der Seminarkonferenz
Die Seminarkonferenz besteht aus der Seminarleitung, allen Seminarausbilder*innen und drei gewählten Auszubildenden. Die Seminarkonferenz berät und entscheidet über die Zusammenarbeit am Seminar und mit den Schulen, das lehramtsbezogene Ausbildungsprogramm, Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung von Standards in der Ausbildungsarbeit, Grundsätze der Organisation von Ausbildungsveranstaltungen sowie über Anträge aus dem Sprecherrat und Anträge an die Konferenz des ZfsL. Die Seminarkonferenz kann damit wichtige Entscheidungen für die Ausbildungsarbeit treffen und bereitet die Konferenz des ZfsL in Fragen des Seminars maßgeblich vor.
Sprecherrat der Lehramtsanwärter*innen
Der Sprecherrat nimmt die Interessen aller Auszubildenden an einem Seminar wahr und wirkt an Entscheidungen des Seminars und des ZfsL mit (vgl. GO Neufassung, § 9 (1)). Der Sprecherrat besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, beziehungsweise ist er entsprechend der Zahl der Kernseminare auch größer – die Kernseminare wählen jeweils eine*n Vertreter*in in den Rat. Der Rat ist für die Dauer von zwölf Monaten gewählt und beschließt über Vorschläge zur Gestaltung der Ausbildung in Seminar und Schule und über Anträge an andere Konferenzen. Der Sprecherrat wählt auch die Vertreter*innen für die anderen Konferenzen.
Konferenz der Auszubildenden
In der neuen Geschäftsordnung des ZfsL ist die Konferenz der Auszubildenden nicht mehr verankert. Es gibt nur noch einen Sprecherrat bestehend aus mindestens sechs Mitgliedern und gewählten Vertreter*innen aus den Kernseminaren.
Infos und Service zu Mitbestimmung in der Ausbildung
Stand: August 2019