Krankheit im Vorbereitungsdienst
Im Krankheitsfall informierst du umgehend Seminar und Ausbildungsschule. Ein ärztliches Attest mit der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung ist erforderlich, wenn du länger als drei Arbeitstage fehlst. Die Bezüge werden weiter gezahlt.
Bei längerer Erkrankung, wenn Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen vorliegen, kann (nach § 7(3) OVP) der Vorbereitungsdienst auf Antrag in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Nimm in diesem Fall unbedingt Kontakt mit dem zuständigen Personalrat auf.
Infos und Service zu Krankeit
Stand: August 2019