AUFBRECHEN Zukunft Grundschule
Die Grundschulen in NRW sind vielfältig – das gilt für die Zusammensetzung der Kollegien ebenso wie für die Kinder, die unsere Schulen besuchen. Und was brauchen Grundschulen, damit sie eine gute Zukunft haben? Die GEW NRW hat darauf klare Antworten: Neben der zentralen Forderung nach der Aufwertung des Berufs durch die gleiche Bezahlung aller Lehrämter, stehen gute Arbeitsbedingungen und Bildungsgerechtigkeit im Fokus. Dafür fehlen nach wie vor ausreichendes und gut qualifiziertes Personal sowie verbindliche Standards – zum Beispiel für die Inklusion oder den Ausbau des Ganztags. Für diese Herausforderungen müssen dringend Lösungen gefunden werden. Deshalb stellt die Fachgruppe Grundschule der GEW NRW ihre Arbeit unter das Motto: AUFBRECHEN Zukunft Grundschule.
Sozialpädagogik in der Grundschule: Fachkräfte in der Schuleingangsphase
Politische Rahmenbedingungen für sozialpädagogische Fachkräfte
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase sind mittlerweile an fast jeder der knapp 2.800 Grundschule in NRW zu finden. Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 stehen landesweit 2.195 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase zur Verfügung, die größtenteils besetzt sind. Die Zahl der Stellen soll perspektivisch auf 3.000 erhöht werden. Die GEW NRW begrüßt die Erhöhung der Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Erfüllung einer langjährigen Forderung: Jede Klasse der Schuleingangsphase benötigt eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft, mindestens aber muss jede Schule eine Stelle erhalten.
Sozialpädagogische Fachkräfte werden einer Schule zugeordnet und sollen nur in Ausnahmefällen an zwei Schulen zum Einsatz kommen. Schulen mit einem sozial herausfordernden Einzugsgebiet werden dabei vorrangig berücksichtigt, sodass hier teilweise bereits mehrere Sozialpädagog*innen für die Schuleingangsphase beschäftigt sind. Auch dies erfüllt eine GEW-Forderung, nämlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Schulen mit besonderen Herausforderungen müssen personell besonders gut ausgestattet werden.
Tätigkeitsschwerpunkte von sozialpädagogischen Fachkräften (Erlass vom 8. Juni 2018)
- Ermittlung der Lernausgangslagen
- Mitwirkung bei der Förderdiagnostik und der Erstellung von Förderplänen
- Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in den Bereichen Basiskompetenzen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, sozial-emotionaler Kompetenz
Unterstützung der Kinder im Unterricht - Elternberatung und -information
- Kooperation mit Kitas, außerschulischen Organisationen und professionellen Berater*innen
Die Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau von mehr Bildungsgerechtigkeit, denn die Kolleg*innen fördern in den beiden ersten Schuljahren gezielt diejenigen Kinder, die einen schwierigen Schulstart haben. Sie helfen, die gravierenden Entwicklungsunterschiede der Schüler*innen und Schüler beim Schulstart aufzufangen und fördern präventiv Kinder mit noch nicht offiziell festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf.
Arbeitsbedingungen von sozialpädagogischen Fachkräften
Die Arbeitszeit mit den Kindern richtet sich nach den Pflichtstunden der Grundschullehrkräfte, hinzu kommen Vor- und Nachbereitung dieser Arbeit und weitere außerunterrichtliche Aufgaben wie zum Beispiel die Teilnahme an Konferenzen und Elterngesprächen. Sozialpädagogische Fachkräfte sind vollwertige Mitglieder des Kollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten wie Lehrkräfte, können also z.B. in den Lehrerrat oder den Personalrat gewählt oder als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt werden.
Sozialpädagogische Fachkräfte in der GEW NRW – mitmachen!
In der GEW NRW engagieren sich sozialpädagogische Fachkräfte für gute Arbeitsbedingungen und die Verbesserung ihrer Bezahlung. Kompetente Ansprechpartner*innen informieren über alle Fragen rund um den Arbeitsplatz. Auch der fachliche Austausch wird organisiert. Hier gehts zu den Fortbildungen und Fachtagungen der GEW NRW für sozialpädagogische Fachkräfte >>
Forderungen der GEW NRW für sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen
- Die GEW NRW begrüßt die Erhöhung der Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte zum Schuljahr 2019/2020 und sieht darin einen richtigen Schritt zur Erfüllung einer langjährigen GEW-Forderung: Jede Klasse der Schuleingangsphase benötigt eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft, mindestens aber muss jede Schule eine Stelle erhalten.
- Die GEW NRW setzt sich für einen schulscharfen Sozialindex ein, der genau die Situationen jeder einzelnen Schule berücksichtigt. Ungleiches muss ungleich behandelt werden!
- Die GEW NRW fordert, dass die Stellen der sozialpädagogischen Fachkräfte nicht mit dem Bedarf der Grundschulen an Sonderpädagog*innen im Kontext von Inklusion verrechnet werden.
- Die GEW fordert eine Verbesserung der Bezahlung und die Eingruppierung Höhergruppierung von derzeit EG 10 nach EG 11.
Ansprechpartner*innen

Sabrina Bondarowicz
Telefon: +49 173 1731831
E-Mail: s.bondarowicz@vodafon.de

Susanne Huppke
Telefon: +49 5222 7077773
E-Mail: susanne.huppke@gew-nrw.de

Nicole Jagowski
Telefon: +49 203 5521188
E-Mail: nicole.jagowski@gew-nrw.de

Christiana Kuhnert
Telefon: +49 291 3608
E-Mail: christiana.kuhnert@gew-nrw.de

Thomas Ridder-Padberg
Telefon: +49 221 7605858
E-Mail: thomas.ridder-padberg@gew-nrw.de
Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen
Zum Schuljahr 2021/2022 werden erstmals Stellen für Multiprofessionelle Teams (MPT) an Grundschulen ausgeschrieben. Diese Stellen stehen im Kontext der Neuausrichtung des Gemeinsamen Lernens an Grundschulen und sollen die sonderpädagogische Förderung in den Klassen 3 und 4 unterstützen.
Broschüre mit Informationen für Rechte, Pflichten und Aufgaben
Mit den MPT-Kräften kommen viele fähige Kolleg*innen ins Schulsystem - und es stellen sich viele Fragen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind relevant? Welche Aufgaben, welche Rechte und Pflichten haben MPT-Kräfte in der Grundschule? Die GEW NRW-Broschüre "Multiprofessionelle Fachkräfte in der Grundschule" gibt Antworten. Sie kann bei örtlichen Personalräten und GEW NRW-Gliederungen angefragt werden - und findet sich auch unten zum Download.
So unterstützt dich die GEW NRW
Die GEW NRW unterstützt dich dabei, deinen Platz im Kollegium zu finden, dich fachlich zu orientieren und deine Rechte und Pflichten zu kennen. Kompetente Ansprechpartner*innen informieren dich über alle Fragen rund um den Arbeitsplatz. Auch der fachliche Austausch wird organisiert. In der GEW NRW engagieren sich Sozialpädagog*innen an Grundschulen in einer eigenen Arbeitsgruppe, neue Mitglieder sind willkommen.
Hier findest du Fortbildungsangebote der GEW >>
Die GEW NRW vertritt als Mitgliedsgewerkschaft im DGB konsequent deine Interessen als Arbeitnehmer*in. Das bedeutet konkret: Die Bildungsgewerkschaft engagiert sich dafür, dass du gut und fair bezahlt wirst und gute Arbeitsbedingungen bekommst. Dabei geht es zum Beispiel um deine Arbeitszeit und die Gleichbehandlung mit Lehrkräften bei der Ferienregelung.
Tarifbeschäftigte in der GEW NRW
Als Tarifbeschäftigte*r profitierst du von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen. Die GEW ist Verhandlungspartnerin und kämpft in den Tarifrunden dafür, dass die Tariflöhne erhöht werden. Die angemessene Eingruppierung der Kolleg*innen aus den sozialpädagogischen Berufen ist ein wichtiges Anliegen der Bildungsgewerkschaft. So fordert die GEW, dass bei der Neueinstellung berufliche Vorerfahrungen und förderliche Zeiten großzügig anerkannt werden, damit Kolleg*innen mit Berufserfahrung außerhalb des Schuldienstes keine Einkommenseinbußen erleiden.
Gute Tarifabschlüsse lassen sich nur erzielen, wenn sich viele Kolleg*innen gewerkschaftlich organisieren und zum Beispiel an Streiks beteiligen. Sozialpädagogische Fachkräfte und Multiprofessionelle Teams (MPT) sind als Tarifbeschäftigte streikberechtigt. GEW-Mitglieder erhalten dann sogar Streikgeld als Ersatz für ihre Lohnausfälle an Streiktagen. Alles zu Tarifrecht und Tarifpolitik >>
Werde Mitglied in der GEW, es lohnt sich! >>
Deine Ansprechpartner*innen findest du unter „Sozialpädagogik in der Grundschule: Fachkräfte in der Schuleingangsphase“.
Lehrkräfte für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
Politische Rahmenbedingungen für Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
Der HSU ist ein Angebot des Landes und wird von Lehrkräften erteilt, die Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Für den Herkunftssprachlichen Unterricht sind derzeit im Landeshaushalt 1006 Stellen für 26 Sprachen eingestellt. Die Herkunftsstaaten haben keinen Einfluss auf die Auswahl und Arbeit der Lehrkräfte.
Die konkrete Umsetzung des HSU ist im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt. Für den HSU gibt es einen Lehrplan für die Jahrgänge 1 bis 4 und 5 und 6 sowie einen Lehrplan für die Sekundarstufe I. Der Lehrplan gilt für alle Sprachen.
Einstellung der Lehrkräfte
Die Einstellung von Lehrkräften für den HSU wurde im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt.
- 1. Den herkunftssprachlichen Unterricht erteilen grundsätzlich Lehrkräfte, die die entsprechende Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschriebene Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen.
- 2. Sofern Lehrkräfte nach diesen Kriterien nicht zur Verfügung stehen, können ausnahmsweise auch Lehrerinnen und Lehrer zugelassen werden, die eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des HSU nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 in Deutsch nachweisen.
Die Einstellung einer Lehrkraft gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Die Lehrkräfte gemäß Nummer 2 können zunächst befristet für max. 2 Jahre eingestellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und erfolgreicher Teilnahme an der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Die Vergütung erfolgt nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber*innen gemäß Fallgruppe 1 ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Einsatz der HSU-Lehrkräfte
Die HSU-Lehrkräfte können an mehreren Schulen und Schulformen eingesetzt werden. Jede HSU-Lehrkraft hat eine Stammschule sowie eine entsprechend zuständige Schulaufsichtsbehörde. Eine große Mehrheit (ca. 900) der HSU Lehrkräften sind Mitglied eines Grundschulkollegiums. Die Stammschule erstellt in Absprache mit den betroffenen Schulleitungen der Einsatzschulen die Einsatzpläne. Diese werden vom zuständigen Personalrat mitbestimmt.
Nach der Erlassänderung vom September 2021, zur engeren Verknüpfung des HSU mit dem Unterricht in den Fächern, ist das gemeinsame Unterrichten von HSU-Lehrkräften und Lehrkräften der anderen Fächer in der Primarstufe möglich. Die Schulen können für dieses Teamteaching ein Konzept vorlegen.
Landesprogramm "Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder"
Das Landesprogramm ist im Schuljahr 2021/2022 in 68 Grundschulen gestartet. Durch das Landesprogramm „Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder“, sollen Umsetzungsmöglichkeiten für die engere Verzahnung des HSU mit den Fächern in der Grundschule entwickelt und umgesetzt werden.
Für das Landesprogramm wurden im Rahmen des Masterplans Grundschule zusätzlich 70 Stellen für HSU-Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Die im Programm tätigen HSU-Lehrkräfte und die Grundschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in ausgewählten Fächern oder Themenfeldern. Neben der Bildungssprache Deutsch sind die gesprochenen Herkunftssprachen der Schüler*innen und die damit verbundenen Sprachidentitäten vorhandene Ansatzpunkte.
Fachgruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht (BASS 10-32 Nr. 70)
Nach Erlass vom 17.01.2022 wurden für alle HSU-Lehrkräfte landesweit Fachgruppen eingerichtet. Die Fachgruppen sind an die unterrichtete Sprache gebunden. Aus organisatorischen Gründen kann eine Fachgruppe auch aus Lehrkräften bestehen, die verschiedene Sprachen unterrichten.
Die Fachgruppen beraten über alle Fragen, die das Fach betreffen, vor allem sind sie für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit verantwortlich.
Jede HSU-Lehrkraft in NRW ist verbindlich einer Fachgruppe zugeordnet und verpflichtet zur Mitarbeit in dieser Gruppe. Jede Fachgruppe hat eine Fachgruppenleitung, die durch die Untere Schulaufsicht benannt wurde. Diese Leitungen erhalten jeweils eine Entlastungsstunde.
Für die Einrichtung der HSU Fachgruppen sind die Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den Schulämtern verantwortlich. Eine Fachgruppensitzung kann digital oder in Präsenz durchgeführt werden. Für sämtliche HSU Fachgruppen wurde eine landesweite LOGINEO-LMS-Instanz eingerichtet. HSU Lehrkräfte können über einen Zugang konferieren, kommunizieren und sogar unterrichten, wenn die Schüler*innen einen Zugang zu Logineo NRW haben.
Arbeitsbedingungen der HSU-Lehrkräfte
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der HSU-Lehrkräfte richtet sich nach der Schulform der Stammschule. In der Regel unterrichten sie in mehreren Schulen bzw. Schulformen. HSU-Lehrkräfte sind vollwertige Mitglieder des Lehrerkollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten. Sie nehmen an den Konferenzen und Dienstbesprechungen der Stammschule teil.
HSU-Lehrkräfte in der GEW NRW – mitmachen!
Die GEW NRW ist ein starker Partner. Sie kämpft für gute Tarifabschlüsse und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen aller Kolleg*innen ein. Dabei hat die GEW die besondere Situation von HSU-Lehrkräften im Blick. Kompetente Ansprechpartner*innen informieren über alle Fragen rund um den Arbeitsplatz Schule.
Forderungen der GEW NRW für HSU Lehrkräfte
- Um die neuen Regelungen zum gemeinsamen Unterrichten gut umsetzen zu können, brauchen die Schulen und die HSU-Lehrkräfte konkretere Informationen, Beispiele für mögliche Konzepte und Fortbildungsangebote.
- Der Einsatz an mehreren Standorten bzw. Schulformen muss möglichst minimiert und im optimalen Fall auf eine Schule beschränkt werden. Bei einem Einsatz an mehreren Schulen müssen die betroffenen Lehrkräfte für die Fahrtzeiten und den zusätzlichen Aufwand angemessen entlastet werden.
- HSU-Lehrkräfte werden als „Nichterfüller“ in der Regel in Entgeltgruppe EG9 oder EG10 eingruppiert. Die GEW NRW fordert eine bessere Eingruppierung!
- In ganz NRW müssen Fortbildungsangebote speziell für den HSU sichergestellt werden. Zudem müssen Möglichkeiten eröffnet werden, sich berufsbegleitend für weitere Fächer zu qualifizieren.
- Hochschulabschlüsse der HSU-Lehrkräfte, die nach dem Recht des Heimatlandes den Zugang zur Ausübung des Lehrerberufes ermöglichen, sollen entsprechend der EU-Richtlinie wie Abschlüsse von Lehrkräften mit einem in Deutschland erworbenen Abschluss anerkannt werden. Eventuelle Defizite in der Ausbildung sollen durch berufsbegleitende Maßnahmen ausgeglichen werden.
Mit ihrer Arbeit leisten die HSU-Lehrkräfte einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der Schüler*innen. Gerade ein integrierter herkunftssprachlicher Unterricht kann ein großer Schritt zu einer besseren Integration sein.
Info:
- Runderlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20.09.2021 (BASS 13 –61 Nr. 2)
- „Handreichung für Schulaufsicht, Schulleitungen sowie HSU-Lehrkräfte“ Herkunftssprachlicher Unterricht im Regierungsbezirk Arnsberg
- Runderlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ (BASS 13-63 Nr. 3),
- Runderlass zur Ausländische Lehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I (BASS 20-22 Nr. 8 Anlage 1 Nr. X)
- Verordnungen AO-GS (BASS 13-11, Nr. 1.1)
- APO-SI (BASS 13-21, Nr.1.1.)
- Runderlass „Fachgruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht“ v. 17.01.2022(BASS 10-32 Nr. 70)
Ansprechpartner

Zülfü Gürbüz
Telefon: +49 2371 779097
E-Mail: zuelfue.guerbuez@gew-nrw.de
Seiteneinsteiger*innen
Politischen Rahmenbedingungen für Seiteneinsteiger*innen
Aufgrund des großen Lehrkräftemangels wurde für Grundschulen zunächst befristet bis Juli 2021 die Möglichkeit für die Fächer Sport, Musik, Kunst und Englisch geschaffen, ohne Lehramtsstudium dauerhaft auf der Stelle einer Lehrkraft beschäftigt zu werden. Ein Hochschulabschluss – Bachelor oder Master – in einem der Fächer ist Voraussetzung. Der Seiteneinstieg an Grundschulen führt nicht zum Erwerb des Lehramts. Nach der Pädagogischen Einführung und einer Bewährungsfeststellung durch die Schulleitung wird eine unbefristete Lehrerlaubnis für ein Fach erteilt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach EG10 Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Tätigkeiten von Seiteneinsteiger*innen
Seiteneinsteiger*innen können an zwei, maximal drei Schulen eingesetzt werden. Das zuständige Schulamt entscheidet darüber auf Grundlage der Bedarfssituation. Über den konkreten Einsatz an der Schule entscheidet die Schulleiter*in. Auch ein Einsatz in weiteren Fächern – selbst als Klassenleitung – ist möglich.
Die GEW NRW fordert mehr Unterstützung für Seiteneinsteiger*innen und Qualifizierungsmöglichkeiten für weitere Fächer in sogenannten Z-Kursen.
Arbeitsbedingungen von Seiteneinsteiger*innen
Die Arbeitszeit der Seiteneinsteiger*innen entspricht der Arbeitszeit von grundständig ausgebildeten Lehrkräften. Zu den 28 Unterrichtsstunden kommen Vor- und Nachbereitung sowie die Übernahme weiterer außerunterrichtlicher Aufgaben hinzu. Seiteneinsteiger*innen sind vollwertige Mitglieder des Lehrer*innenkollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten.
Seiteneinsteiger*innen in der GEW NRW – mitmachen!
Die Fachgruppen Grundschule der GEW NRW vertritt die Interessen aller Kolleg*innen an Grundschulen und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein. Kompetente Ansprechpartner*innen informieren über alle Fragen rund um den Arbeitsplatz Schule. Hier gehts zu den Fortbildungen und Fachtagungen der GEW NRW für Seiteneinsteiger*innen >>
Forderungen der GEW NRW zum Seiteneinstieg an Grundschulen
- Die GEW NRW fordert die Schaffung von Möglichkeiten zum berufsbegleitenden vollständigen Erwerb des Lehramts für Seiteneinsteiger*innen an Grundschulen.
- Die GEW NRW fordert mehr Unterstützung für Seiteneinsteiger*innen und Qualifizierungsmöglichkeiten für weitere Fächer in sogenannten Z-Kursen.
- Die GEW NRW kritisiert, dass es für Seiteneinsteiger*innen an Grundschulen keine Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt – das muss sich ändern!
Ansprechpartner*innen

Susanne Huppke
Telefon: +49 5222 7077773
E-Mail: susanne.huppke@gew-nrw.de

Zülfü Gürbüz
Telefon: +49 2371 779097
E-Mail: zuelfue.guerbuez@gew-nrw.de