Schwerbehinderte Lehrkräfte und Gesundheitsschutz

Ratgeber für Lehramtsanwärter*innen

Anspruch auf individuelle Rücksichten im Schulalltag und Vorbereitungsdienst erlangen Lehrkräfte und Lehramtsanwärter*innen (LAA) mit längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen nur über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Ein entsprechender Antrag ist bei der kommunalen Antragsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen.

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ein Runderlass des Schulministeriums regelt die Durchführung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches im öffentlichen Dienst in NRW (BASS 21-06 Nr.1). Dieser Runderlass umfasst auch die Verfahrensgrundsätze im Bereich der Ausbildung und Prüfung, wonach der Vorbereitungsdienst so zu gestalten ist, dass „schwer behinderte Menschen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können, ohne dass sie infolge ihrer Behinderung unzumutbar belastet werden.“

Sowohl im Rahmen der Ausbildung als auch bei allen Fragen rund um die Einstellung in den Schuldienst sollten sich LAA mit längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen an die Schwerbehindertenvertretung, die nach dem SGB IX und dem Landespersonalvertretungsgesetz umfassende Schutzaufgaben hat, wenden.

Ratgeber für Berufseinsteiger*innen

Gerade für Berufsanfänger*innen sind die Arbeitsbelastungen in der Schule enorm. Damit diese Belastungen nicht krank machen, bleibende Schäden oder langfristige Behinderungen nach sich ziehen, sind Gesundheitsschutz und Prävention wichtig.

Von Behinderung kann man sprechen, wenn körperliche Funktionen oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind, und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht nur vorübergehend beeinträchtigen.

Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen setzen sich für Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. Lehrerkonferenzen können gesundheitsförderliche Vereinbarungen treffen, und Lehrerräte die Umsetzung eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes überwachen. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt den Rahmen für behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen.

Die Angst, dass durch die Bekanntgabe einer Schwerbehinderung über die Schulleitung an den Dienstherren Nachteile entstehen, ist unbegründet. Im Gegenteil: Das Land NRW räumt in der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe (BASS 21-06 Nr. 1) behinderten Lehrer*innen besondere Rücksichten ein.

Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Lehrkräfte

Bei längeren gesundheitlichen Einschränkungen solltest du einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dadurch hast du Anspruch beispielsweise auf ein geringeres Stundenkontingent oder eine besondere Arbeitsplatzgestaltung. Ein Schwerbehindertenausweis sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus, sondern bezieht sich auf die Auswirkungen einer Behinderung in allen Lebensbereichen.

Verbeamtung von schwerbehinderten Lehrkräften

Die Einstellung von schwerbehinderten Lehrkräften und ihnen gleichgestellten als Beamt*innen ist erleichtert, da von ihnen nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden darf. Sie können auch dann als Beamt*innen eingestellt werden, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Lehrer*innen können bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres verbeamtet werden und unterliegen somit einer höheren Höchstaltersgrenze.

Die GEW NRW unterstützt bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises und berät gern persönlich. Die Schwerbehindertenvertretungen sind nach Schulformen und Bezirksregierungen gewählt und zuständig. Die GEW NRW vermittelt gerne die passenden Ansprechpartner*innen.

    Schwerbehindertenvertretung

    Lehrkräfte und anderes pädagogische Personal mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung (an staatlichen Schulen im Landesdienst) wählt alle vier Jahre die Schwerbehindertenvertretung – wie überall bundesweit nach dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX), zum Beispiel 2022 und 2026. Diese Interessens vertretung vertritt die Beschäftigten mit Behinderung. Die Wählbarkeit ist aber nicht an eine Behinderung gebunden.

    Infos und Service zu Gesundheitsschutz und Schwerbehinderung

    Stand: August 2019