Fortbildung
Du bist laut Schulgesetz und Allgemeiner Dienstordnung dazu verpflichtet, dich zur Erhaltung und Weiterentwicklung deiner Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und – auch in der unterrichtsfreien Zeit – an entsprechenden dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Aus dieser Pflicht lässt sich aber auch das Recht auf Fortbildung ableiten.
Die Schulleitung wählt die Teilnehmer*innen an Fortbildungen unter Einbeziehung des Lehrerrates und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen aus. Hast du Interesse an einer bestimmten Veranstaltung, solltest du einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme stellen.
Struktur der Lehrer*innenfortbildung
Im Wesentlichen sind drei Formen von Lehrer*innenfortbildungen zu unterscheiden:
- Veranstaltungen der Kompetenzteams vor Ort sowie kollegiumsinterne Fort-bildungen
- Veranstaltungen der Dienststelle über die Bezirksregierungen
- Veranstaltungen weiterer Träger
Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur „Landesinstitut für Schule QUA-LiS“ berät außerdem zur Unterstützung der Schulen und ist die zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen. Zu ihren Aufgaben gehört generell die Professionalisierung und Qualifizierung der pädagogischen Berufe – vor allem der Führungskräfte in Schulen, der Schulaufsicht und der in der Fortbildung tätigen Lehrkräfte. Auch die Entwicklung eines Entwurfs für einen „Orientierungsrahmen Fortbildung“ wurde ihr übertragen.
Schulinterne Fortbildung und Fortbildungsbudget
Die Lehrerkonferenz kann ein Fortbildungskonzept der Schule und dessen Schwerpunkte beschließen. Die Schulen haben ein eigenes Fortbildungsbudget, das sich an der Größe der Schule bemisst. Aus diesem Budget können interne Veranstaltungen für alle finanziert werden, aber auch individuelle Veranstaltungen für dich oder Teile des Kollegiums. Außerdem sind zwei ganztägige pädagogische Konferenzen mit freier Themenwahl der Schule vorgesehen.
Kompetenzteams – Fortbildung vor Ort
Kompetenzteams mit fachlich ausgewiesenen Moderator*innen bieten in den 53 Schulamtsbezirken schulinterne und schulformübergreifende Veranstaltungen an. Das Kompetenzteam berät Schulen bei ihrer Konzeptarbeit und bietet bedarfsorientiert Fortbildung an. Zudem vermittelt das Team Moderator*innen für weitere Fortbildungsbereiche und Angebote weiterer Partner. Bildungspartner, etwa Träger aus Jugendhilfe, Kultur und Sport, Wirtschaft und Handwerk, unterstützen die Kompetenzteams.
Die Fortbildungsdezernate (Dezernat 46) der Bezirksregierungen sind für Angebote zuständig, die vor Ort nicht realisiert werden können. Das können Zertifikatskurse und Schulleitungsqualifizierungen oder Angebote für Zielgruppen wie Schulsozialarbeiter*innen sein. Die Personalräte auf Bezirksebene sind im Rahmen der Mitbestimmung bei der Konzeption und Organisation einbezogen. Dies gilt auch bei der Auswahl der Teilnehmer*innen der Veranstaltungen. Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen kannst du die Angebote inklusive Anmeldeformularen einsehen.
Sonderurlaub für Weiterbildung
Bei Bildungsveranstaltungen weiterer Träger, zum Beispiel den Weiterbildungen der GEW NRW, die in die Unterrichtszeit fallen, musst du dich direkt beim Veranstalter anmelden und den Sonderurlaub bei der Schulleitung beantragen.
Sonderurlaub für Fortbildungen kann verweigert werden, wenn
- die Veranstaltung nicht im Interesse der Lehrer*innenfortbildung liegt
- zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen
- die betroffene Lehrkraft schon die Höchstzahl an Sonderurlaubstagen für Lehrer*innenfortbildung ausgeschöpft hat (5 Tage beziehungsweise 6 Tage bei einer 6-Tage-Woche).
Für dich ist wichtig, dass dienstliche und kollegiumsinterne Lehrer*innenfortbildungen auf diese 5 beziehungsweise 6 Tage nicht angerechnet werden.
Wenn es zu Konflikten mit der Schulleitung oder der Schulaufsicht kommt, solltest du den Lehrer- oder Personalrat informieren und dich beraten lassen.
Fortbildung findet in der Unterrichts und der unterrichtsfreien Zeit statt. Personalräte haben mit den Fortbildungsdezernaten der Bezirksregierungen vereinbart, dass dienstliche Veranstaltungen in der Regel an den üblichen Arbeitstagen zwischen 8.00 Uhr und 16.30 Uhr stattfinden. Auch gerichtlich ist bestätigt, dass Fortbildung Arbeitszeit ist, und sich der Termin der Fortbildung an der Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes zu orientieren hat.
Im Alltagsstress kommen der Austausch unter Kolleg*innen und die eigene Weiterbildung oft zu kurz. Unser Angebot: Weiterbildung in der GEW NRW – etwa zu kooperativem Lernen, klientenzentrierter Gesprächsführung und offenem Unterricht. Unsere Seminarleiter*innen sind seit vielen Jahren in der Erwachsenenbildung tätig. GEW-Seminare sind zudem keine Massenveranstaltungen, weshalb eine aktive und effektive Mitarbeit gewährleistet ist. Für GEW-Mitglieder ist die Teilnahme daran deutlich günstiger.
Stand: April 2020