Bedingungen an allen Förderorten verbessern
Die Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und die zeitgleiche Änderung der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen haben massive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Sonderpädagog*innen in Förderschulen und allgemeinen Schulen.
Die Schullandschaft für sonderpädagogische Förderung hat sich stark verändert durch Schulschließungen, durch neue Teilstandorte und Verbundschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten. Die Beschäftigten erleben an allen Förderorten erhöhte Belastungen – dafür ist unter anderem das reduzierte Stellenbudget verantwortlich. Die GEW NRW fordert deshalb 7.000 weitere Stellen für die sonderpädagogische Förderung.
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- Stephan.Osterhage-Klingler@gew-nrw.de
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