Finanzen und Besoldung

Ratgeber für Lehramtsanwärter*innen

Der Anwärtergrundbetrag für Lehramtwanwärter*innen (LAA) fällt unterschiedlich hoch aus. Es gibt drei Kategorien, die sich nach dem späteren Eingangsamt als Lehrkraft richten: A12, A13 und A13 mit Zulage. Hinzu kommt jeweils ein Familienzuschlag, für den Fall, dass LAA verheiratet sind (Stufe 1) beziehunsgweise unterhaltspflichtige Kinder haben (Stufe 2ff).

Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht mehr. Die früher fällige Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist inzwischen in die Besoldungstabelle (Grundgehaltssätze) eingefügt worden. Wird der Vorbereitungsdienst verlängert – im Falle des Nichtbestehens der Prüfung oder aus sonstigen Gründen wie z.B. einer längeren Krankheit –, erfolgt eventuell eine Reduzierung der Bezüge. Bei einer Verlängerung wegen Nichtbestehens reduzieren sich die Bezüge in der Regel um etwa 15 Prozent. Hier gibt es jedoch eine Einspruchsmöglichkeit aus sozialen Gründen. Wende dich an den zuständigen Personalrat

Erstattung von Fahrtkosten

„Reisen zum Zwecke der Ausbildung“ können nach dem Reisekostengesetz erstattet werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht für LAA und Beschäftigte im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (Seiteneinsteiger*innen) allerdings nicht. Die Kann-Bestimmung ist abhängig von der Haushaltslage. Wenn überhaupt werden die Aufwendungen lediglich bis zur „Höhe der Kosten für die niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel“ erstattet, und zwar nur dann, wenn Ausbildungsschule beziehungsweise Seminar nicht am Wohnort liegen. Abrechnungsgrundlage für die Erstattung wird dann die jeweils kürzeste Entfernung zwischen Seminar und Schule beziehungsweise Wohnort und Schule. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Fahrt mit einem privaten PKW die günstigste Anreise zu Schule oder Seminar ermöglicht, wird Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer unter Zugrundelegung der kürzesten verkehrsüblichen Fahrtstrecke gezahlt.

Sozialhilfe/Hartz IV

Gegebenenfalls kann als finanzielle Überbrückung nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes bis zur Beschäftigung im Schuldienst Arbeitslosengeld II (oder Hartz IV) dienen. Als Leistungsarten dieser Grundsicherung für Arbeitssuchende sind Dienstleistungen und Geld- und Sachleistungen vorgesehen. Im ALG II enthalten sind 449 Euro (2022) monatliche Regelleistung für Alleinstehende beziehungsweise 404 (2022) Euro für Partner*innen in der Bedarfsgemeinschaft, die Kosten für angemessenen Wohnraum, inklusive Heizkosten, Beiträge zur Krankenversicherung sowie eventueller Mehrbedarf (zum Beispiel bei Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung).

Um Leistungen zu erhalten, muss einer umfassenden Mitwirkungspflicht nachgekommen werden. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, muss von dieser, falls möglich, unterstützt werden. Als Bedarfsgemeinschaften zählen Ehen, eheähnliche Gemeinschaften und die Eltern. Anrechenbar auf die Regelleistung sind eigenes Einkommen und Vermögen. Im Bedarfsfall wendest du dich an die Agentur für Arbeit oder eine Beratungsstelle vor Ort.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in Berlin vermittelt Kontakte und Adressen und gibt Informationen.

Zahlung der Bezüge

Häufig sind die Überweisungen des für die Zahlung der Bezüge zuständigen Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) nicht pünktlich und eine Mitteilung über die Besoldungsabrechnung bleibt aus. Als Praxis für den Einstieg hat sich folgender Modus entwickelt: Anfang des ersten Ausbildungsmonats überweist das LBV eine Abschlagszahlung für den laufenden Monat, zum Monatsende erfolgt die Überweisung für den Folgemonat einschließlich des noch zu verrechnenden Restbetrages. Danach sollten dann regulär immer zu Anfang des Monats die Bezüge für den laufenden Monat überwiesen werden.

Ratgeber für Berufseinsteiger*innen

Die GEW NRW setzt sich in Besoldungs- und Tarifrunden dafür ein, dass Lehrer*innen für ihren anspruchsvollen Job angemessen bezahlt werden. Dabei ist ihr Status entscheidend. Das Regelbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft ist das Beamt*innenverhältnis, Beamt*innen werden nach dem Besoldungsgesetz des Landes NRW besoldet.

Lehrer*innen, die nicht ins Beamt*innenverhältnis übernommen werden können oder zur Vertretung befristet beschäftigt sind, erhalten als Angestellte eine Vergütung. Für sie gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L), der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L).

Was ist die Beamt*innenbesoldung?

Bei Lehrkräften im Beamt*innenverhältnis setzt sich das monatliche Einkommen aus dem Grundgehalt und dem Familienzuschlag zusammen. Der Familienzuschlag ist abhängig vom Familienstand (verheiratet/unterhaltsverpflichtet, Anzahl der Kinder). Für die Berechnung des Grundgehaltes gilt je nach erworbener Qualifikation (Studium, Vorbereitungsdienst, Erwerb des Lehramtes) die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe. Der Einstieg und spätere Aufstieg in die zeitlich unterschiedlich gestaffelten Stufen dieser Besoldungsgruppe orientiert sich an der Berufserfahrung.

Einstieg in die Besoldungstabelle

Lehrer*innen mit der Befähigung für das Lehramt Grundschule und für das Lehramt Gesamt-, Haupt-, Real- und Sekundarschule I (GHRSI) werden der Besoldungsgruppe A12 zugeordnet und steigen in die Stufe 4 der Besoldungstabelle ein. Nach langem Kampf um eine gerechte Bezahlung für diese Lehrkräfte ist nun ein erster Schritt durch die Landesregierung erfolgt. Sie wird die Anpassung der Einstiegsbesoldung mit einem Stufenplan realisieren. Ab November 2022 erhalten die Grundschullehrkräfte und die Lehrkräfte der Sekundarstufe I eine monatliche Zulage von 115 Euro. Diese Zulage erhöht sich bis zum 1. August 2026 in jedem Jahr. 2026 werden diese Lehrkräfte dann in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.

Das neue Gesetz zur Besoldunganpassung ist nach unserer Ansicht noch nicht ausreichend. Die GEW NRW fordert A13 bzw. EG 13 mit Zulage als Einstiegsbesoldung für alle vollausgebildeten Lehrer*innen. Schließlich ist die Ausbildung spätestens seit Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes angeglichen, gleich lang und gleichwertig.

Für das Lehramt Sonderpädagogik ist die Besoldungsgruppe A13 maßgeblich, der Einstieg erfolgt in Stufe 5. Stufe 5 und Besoldungsgruppe A13 gelten auch für Studienrät*innen. Diese erhalten zusätzlich eine ruhegehaltsfähige Zulage (§ 47c LBesG NRW). Die Ernennung zum*zur Studienrät*in ist derzeit am Gymnasium, in der Ober stufeOberstufe der Gesamtschule und im Berufskolleg möglich.

Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen. Deren Laufzeit beträgt bis zur fünften Stufe zwei Jahre, bis zur neunten Stufe drei Jahre und bis zur zwölften Stufe vier Jahre. Die Endstufe wird in A12 nach 26 Jahren und in A13 nach 24 Dienstjahren erreicht.  Wenn berücksichtigungsfähige Zeiten beruflicher Erfahrung vorliegen, kann der direkte Einstieg in eine höhere Stufe erfolgen. Berücksichtigungsfähige Zeiten sind zum Beispiel Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Kindererziehungszeiten und Zeiten der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen. Außerdem können gesellschaftlich anerkannte soziale Tätigkeiten (Wehr- und Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr) angerechnet werden. Da der Vorbereitungsdienst der Qualifikation für den künftigen Beruf dient, ist er keine hauptberufliche Tätigkeit und zählt deshalb nicht.

Die Ersteinstufung bzw. Stufenzuordnung wird von der Dienstbehörde festgesetzt und mitgeteilt. Für eventuelle Vordienstzeiten solltest du Belege einreichen und den Personalrat informieren. Bei der Überprüfung der Festsetzungsverfügung solltest du ebenfalls den Personalrat einschalten, der ein Mitspracherecht hat. Beanstandungen sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Bezirksregierung schriftlich einzureichen.

Bei einem entsprechenden Sparvertrag gibt es auch vermögenswirksame Leistungen. Die früher noch zusätzliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) von 30 Prozent wurde inzwischen in die Grundgehalttabelle eingefügt.

Familienzuschlag für Beamt*innen

Grundsätzlich erhalten Beamt*innen den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn sie verheiratet, verwitwet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder mit Unterhaltspflicht geschieden sind. Gezahlt wird der Zuschlag auch, wenn Beamt*innen eine andere Person längerfristig aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet sind, und die Person sich nicht selber versorgen kann. Besteht zusätzlich Anspruch auf Kindergeld, steht Beamt*innen für jedes Kind der Familienzuschlag der Stufe 2 und der folgenden Stufen – je nach Anzahl der Kinder – zu.

Aufgrund der auch durch die GEW NRW unterstützen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht musste der Gesetzgeber die Besoldung verbessern, da sie nicht mehr verfassungsgemäß war. Das Land NRW hat deshalb zunächst im Jahr 2021 den Familienzuschlag für das 3. Kind (ab A 9 = 807,15 €) und das 4. Kind (ab A 9 = 762,41 €) erhöht. Im Frühjahr 2022 hat NRW den Familienzuschlag für Beamt*innen nochmals angepasst. Für das dritte Kind erhöht sich der Betrag auf  834,68 Euro Für das vierte Kind beläuft sich der neue Betrag auf 788,41 Euro. Für das fünfte und die weiteren Kinder zahlt der Gesetzgeber 795,69 Euro. Auch für das das erste und zweite Kind wurde der Familienzuschlag angehoben und mit örtlichen Mietpreisen verknüpft. Die Berechnung des Familienzuschlags erfolgt auf Grundlage der regionalen Mietenstufe der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist. Welche Mietstufe einer Gemeinde zugeordnet ist, ist in der Wohngeldverordnung des Bundesministeriums für Justiz festgehalten. Die Änderung der Besoldung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2022 und wurde als sogenannter Ergänzungszuschlag mit dem Dezembergehalt 2022 ausgezahlt.

Eingruppierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften

Lehrkräfte, die nicht ins Beamt*innenverhältnis übernommen wurden oder zur Vertretung einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, werden je nach Lehramt bzw. nach ihrer Vorausbildung eingruppiert. Grundschul- und GHRSI-Absolvent*innen sind in EG11, die anderen Lehrämter in EG13 eingruppiert. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte durchlaufen fünf Stufen in ihrer Entgeltgruppe und erreichen die jeweilige Endstufe 6 nach 15 Berufsjahren.

Weihnachtsgeld

Die Jahressonderzahlungen der Jahre 2019 bis 2022 betragen folgende Werte:

 

2019

2020

2021

2022

EG9a bis EG11

77,66 %

75,31 %

74,35 %

74,35 %

EG12 und EG13

48,54 %

47,07 %

46,47 %

46,47 %

EG14, EG15

33,98 %

32,56 %

32,53 %

32,53%

Teilzeitbeschäftigung

Für die Berechnung des Teilzeiteinkommens ist die jeweilige Pflichtstundenzahl der Schulform die Bezugsgröße. Bei der Berechnung des Bruttogehaltes wird die Anzahl der vertraglich festgelegten Unterrichtsstunden ins Verhältnis zum jeweiligen Pflichtstundenmaß (Vollzeit) gesetzt.

Infos und Service zu Finanzen und Besoldung

Stand: August 2019