GEW NRW: Bausteine für eine Rahmenmediennutzungsordnung
pdf I 165 KBDigitalisierung nutzen und Daten schützen
Für den beruflichen und sozialen Alltag ist digitale Bildung in der heutigen Gesellschaft ein zentraler Bestandteil. Der Zugang zu den dafür notwendigen Fähigkeiten ist an Schulen und Bildungseinrichtungen in NRW sehr ungleich verteilt. Dies verschärft die Gefahr einer digitalen Spaltung, auf die Studien regelmäßig aufmerksam machen. Deshalb muss der Umgang mit der digitalen Welt in allen Bildungsbereichen für alle gleichermaßen umgesetzt werden, damit gleiche Chancen auf eine kreative und produktive Beteiligung in der digitalen Gesellschaft wahrgenommen werden können. Zentrale Aufgabe der GEW NRW ist auch, den Schutz der Daten der Beschäftigten und aller Beteiligten im Bildungssektor umfassend zu sichern.
Noch Fragen?
Wichtige Dokumente
Weiterlesen: Mehr zur Digitalisierung der Bildung
Zukunft darf nicht von der Postleitzahl abhängen
Bund und Länder könnten enger zusammenarbeiten, um dringende Bildungsthemen anzugehen. Warum dafür eine Änderung des Grundgesetzes wichtig ist, erklärt GRÜNEN-Politikerin Katja Dörner im Interview.
WeiterlesenDienstlaptop: Gutachten bestätigt Forderung der GEW NRW
Ein Gutachten im Auftrag des Gutachterdienstes des Landtags sorgt für rechtliche Klarheit im Streit um die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten und unterstützt Forderungen der GEW NRW.
WeiterlesenBildungsauftrag im digitalen Wandel
Wir stecken mitten in der vierten industriellen Revolution und sprechen von Arbeit 4.0. Der Grad der Komplexität in diesem Prozess ist extrem hoch. Wie kann unser Bildungssystem daneben mithalten?
WeiterlesenDigitalisierungskongress von DGB NRW und GEW NRW
DGB NRW und GEW NRW fordern von der Landesregierung ein schlüssiges Gesamtkonzept für die digitale Zukunft der Schulen in NRW. Alle Landesbeschäftigten benötigen für ihre Arbeit dienstliche Endgeräte.
WeiterlesenDigitalisierung braucht Regeln für die Mitbestimmung
Die Mitbestimmung bei der Digitalisierung an NRWs Schulen kommt zu kurz. Das Fallbeispiel der elektronischen Schließanlagen macht Lücken im Gesetz allzu deutlich. GEW NRW fordert klare Bestimmungen.
Weiterlesen