„Die Entscheidung der Landesregierung zeigt einmal mehr, dass sich berechtigte gewerkschaftliche Forderungen durch Standfestigkeit und Ausdauer in Gesprächen mit politischen Akteur*innen durchsetzen lassen“, sagte Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW in NRW. Von Beginn an haben wir diese Sparmaßnahme abgelehnt und die Landespolitik zu Korrekturen aufgefordert, so Ayla Çelik weiter. Viele Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen hätten die Hoffnung schon aufgegeben. „Umso besser, dass es nun diesen Erfolg gibt, ich freue mich für die Kolleginnen und Kollegen“ so die GEW-Vorsitzende abschließend.
Zum Hintergrund: Was ist die Kostendämpfungspauschale und wie geht's weiter?
Die Kostendämpfungspauschale ist eine Selbstbeteiligung der Beamt*innen an den von der Beihilfe übernommenen Kosten für die gesundheitliche Versorgung und beträgt in NRW abhängig von der Besoldungsgruppe zwischen 150 und 750 Euro. Sie wurde zu Zeiten der Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte eingeführt, die ihrerseits schon lange Geschichte ist. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist seit ihrem Entstehen ein Ziel der GEW NRW, das nun erreicht wurde.
Die Streichung der Kostendämpfungspauschale ist Bestandteil eines Gesetzespaketes, das die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung und die Erhöhung der Besoldung im Dezember 2022 in Folge des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder sowie die Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften enthält.
A 13Z/EG 13 im Einstiegsamt für alle: GEW NRW bleibt dran!
Die mögliche Umsetzung eines weiteren langjährigen Projekts der GEW NRW zeigt sich bereits am Horizont: Die Erreichung von A 13Z/EG 13 im Einstiegsamt für alle. Auch hier gilt: Wir werden als GEW NRW am Ball und unbequem bleiben, um die berechtigten Forderungen unserer Mitglieder durchzusetzen.
Christoph Alt, Referent für Öffentlichkeitsarbeit der GEW NRW