Beitragsbescheinigung
Service für die Steuererklärung
Alle Jahre wieder steht sie an: die Steuererklärung. Die Beiträge für die Mitgliedschaft in der GEW können steuerlich abgesetzt, also steuermindernd geltend gemacht werden. Es müssen zwar keine Belege beigefügt, jedoch die Summe angegeben werden. Das Finanzamt kann stichprobenartig Belege verlangen. Sie können Ihre Bescheinigung im Mitgliederbereich der GEW auf Bundesebene einsehen und ausdrucken. Hinweis: Die GEW auf Bundesebene und die GEW in NRW nutzen unterschiedliche Systeme – für beide ist je eine Registrierung nötig.
Die Bestätigung über die Mitgliedsbeiträge, die Sie an die GEW gezahlt haben, gibt es online zum Herunterladen. Es stehen die Bescheinigung der vergangenen drei Jahre zur Verfügung (Stand Januar 2022: 2019, 2020 und 2021). Um die Bescheinigungen abrufen zu können, benötigen Sie einen Account für die GEW auf Bundesebene. Hier gehts zur Registrierung, hier gehts zum Log-In für Ihre Beitragsbescheinigung.
Unsere Mitgliederverwaltung ist darüber hinaus bereit, Ihnen auf Anfrage eine schriftliche Beitragsbescheinigung postalisch zukommen zu lassen.