Auslandseinsatz

Die Bundesrepublik Deutschland fördert den weltweiten Einsatz von Lehrkräften an Deutschen Auslandsschulen und ausgewählten ausländischen staatlichen Bildungseinrichtungen. Die Einsatzdauer beträgt in der Regel drei bis sechs Jahre.

Bei der Personalvermittlung wird zwischen Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräften (BPLK) unterschieden. Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl und Bewerbungsverfahren. Informationen über Einsatzmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren erteilt das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in 50728 Köln.

Daneben besteht die Möglichkeit, im Auftrag der Bundesländer als sog. Landesprogrammlehrkraft im Rahmen der Lehrerentsendeprogramme an schulischen Einrichtungen im Baltikum, in Mittel- und Osteuropa und in Zentralasien zu arbeiten.

Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II:

  • mit den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache und Beifächern wie Geschichte, Geographie, Musik,
  • mit Mathematik und/oder Naturwissenschaften/Informatik
  • und in geringerem Umfang an Handelsschullehrer*innen (kaufmännische Ausrichtung) für die duale Berufsausbildung.

Verfahren

Bewerbungen (zweifach) sind möglichst umgehend auf dem Dienstweg (Schulleitung, ggf. Schulamt, Bezirksregierung, Ministerium) an folgende Stelle zu richten:
Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen VI, R 2, 50728 Köln
Gleichzeitig ist je eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen als Vorabinformation direkt an die Zentralstelle und an das Referat 414 im MSB zu senden. Es empfiehlt sich, mit dem Auslandsschuldezernenten bei der zuständigen Bezirksregierung Kontakt aufzunehmen.
Bewerbungsformulare sind auf der Homepage der Zentralstelle eingestellt.

Um dich zu bewerben, musst du beide Staatsprüfungen für ein Lehramt abgelegt haben und als Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in einem unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis sein. Du musst dich nach der Zweiten Staatsprüfung wenigstens zwei Jahre in dem für die Vermittlung geforderten Lehramt überdurchschnittlich bewährt haben. Die überdurchschnittliche Bewährung ist gegeben, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung mit dem Gesamturteil einer der ersten beiden Beurteilungsstufen schließt. Für die Beurteilung sind die Schulleitungen zuständig (BASS 21-02 Nr. 2, hier 3.2.3).

Finanzen

Über die finanziellen Rahmenbedingungen gibt das Bundesverwaltungsamt – die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – Auskunft.

Schulleitungsstellen

Im Auslandsschuldienst sind je nach Größe der Schule und Schulform Schulleitungsstellen für die Besoldungsgruppen A14 bis A16 ausgeschrieben. Bewerber*innen müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungsgruppe bereits innehaben und dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Regel werden Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland erwartet.

Stand: April 2020