Amtsärztliche Untersuchung

In der amtsärztlichen Untersuchung wird deine gesundheitliche Eignung festgestellt. Das Gesundheitszeugnis muss bei der Übernahme ins Beamt*innenverhältnis auf Probe vorliegen, ebenso wie die Beurteilung der charakterlichen Eignung und einige weitere Voraussetzungen für die Beamt*innenlaufbahn.

Die Einstellungsuntersuchung nimmt das Gesundheitsamt vor. Der*die Amtsärzt*in prüft, ob dein Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamt*innenverhältnis genügt. Dabei geben sie lediglich eine Entscheidungshilfe für die zuständige Bezirksregierung. Was genau unter gesundheitlicher Eignung zu verstehen ist, ist nur vage definiert, sodass Bezirksregierungen und Amtsärzt*innen immer ein Interpretationsspielraum bleibt.

Fragerecht der Amtsärzt*innen bei der Untersuchung

Amtsärzt*innen dürfen dich nach früheren Erkrankungen fragen, wenn diese die Ausübung des Berufs beeinträchtigen könnten. Dabei solltest du wahrheitsgemäß antworten.

Ablehnung der Übernahme in das Beamt*innenverhältnis

Wenn deine Übernahme in das Beamt*innenverhältnis abgelehnt wird, müssen handfeste Gründe vorliegen. Es muss wahrscheinlich erscheinen, dass du aus gesundheitlichen Gründen früher pensioniert werden musst. Die Beweislast liegt dabei inzwischen beim Dienstherrn: Er muss belegen, dass die (Vor-)Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Pensionierung führt. Falls deiner Übernahme in das Beamt*innenverhältnis vermeintlich die gesundheitliche Eignung entgegensteht, kannst du dich an den Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung wenden.

Psychotherapeutische Behandlung

Aktuelle sowie abgeschlossene psychotherapeutische Behandlungen können zu Problemen bei der Übernahme ins Beamt*innenverhältnis führen. Allerdings ist immer der konkrete Einzelfall zu berücksichtigen – eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

Was sagt der Body-Mass-Index aus?

Der Body-Mass-Index (BMI) bewertet das Körpergewicht im Verhältnis zur Körpergröße: Körpergewicht (kg)/Körpergröße (m)2.

Ein zu hoher BMI kann dazu führen, dass Bewerber*innen als gesundheitlich ungeeignet angesehen werden. Bei leichtem Übergewicht ohne zusätzliche Risikofaktoren ist eine Verbeamtung möglich, wenn die Bewerber*innen alle notwendigen laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Bringen sie hingegen neben leichtem Übergewicht weitere gesundheitliche Risikofaktoren mit, kann die Übernahme in das Beamt*innenverhältnis schwierig werden.

Lehrkräfte mit einer Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Lehrer*innen und ihnen gleichgestellte müssen nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung für die jeweilige Laufbahn erfüllen. Sie können deshalb auch dann als Beamt*innen eingestellt werden, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist. Menschen mit chronischen Erkrankungen sollten frühzeitig Kontakt mit den Schwerbehindertenvertretungen aufnehmen, ob bei ihnen der Antrag auf Anerkennung einer Behinderung mit einer anschließenden Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit, aussichtsreich ist.

Wenn du GEW-Mitglied bist, kannst du dich im Falle einer Ablehnung der Übernahme in das Beamt*innenverhältnis an die Kolleg*innen des GEW-Rechtsschutzes wenden.

Infos und Service zu amtsärztliche Untersuchung

Stand: August 2019