Allgemeine Dienstordnung (ADO)

ADO steht für Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen. Die ADO ist in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften festgehalten (BASS 21-02 Nr. 4). Sie fasst die wichtigsten Rechte und Pflichten zusammen, die sich aus dem Schulrecht und dem öffentlichen Dienstrecht für die Tätigkeit des pädagogischen Personals an den Schulen ergeben. 

Die Allgemeine Dienstordnung konkretisiert Aufgaben, die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zu erfüllen sind. Für Lehrer*innen ist es nicht nur wichtig, sich mit den Bestimmungen der ADO vertraut zu machen, sondern auch die jeweiligen zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmungen zu kennen. Denn durch die Art der Zusammenstellung und die verkürzte Wiedergabe der Rechtstexte in der ADO können Verpflichtungen suggeriert werden, die bei genauem Hinsehen durchaus anders beurteilt werden können. Dies gilt vor allem für die Bestimmungen zur Arbeitszeit sowie zur Wahrnehmung der Unterrichtsverpflichtung und zum politischen Verhalten der Lehrer*innen.

Wenn Vorgesetzte im Schulbetrieb unter Berufung auf die ADO Anordnungen erteilen, ein bestimmtes Verhalten einfordern oder sich andere Zweifel in Bezug auf die Anwendung der ADO ergeben, unterstützt der Lehrerrat und auch der Personalrat kann kontaktiert werden.

Der zweite Teil der ADO behandelt die wichtigsten Regelungen für Lehrer*innen. Hier finden sich unter anderem Regelungen angefangen von pädagogischer Freiheit über Unterrichtsplanung, Unterrichtseinsatz, Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit bis hin zu besonderen Belangen der teilzeitbeschäftigten Lehrer*innen.

Infos und Service zu ADO

Stand: August 2019