Anders wäre besser!
Landesregierung "definiert" Eigenverantwortung
Wer nachvollziehen will, wie die Landesregierung - auf der Grundlage des schwarz-gelben Schulgesetzes aus dem Jahr 2006 - Eigenverantwortung von Schulen (neu) definiert, muss diese Materialien zur Kenntnis nehmen:
- Das 3. Schulrechtsänderungsgesetz enthält die Übertragung neuer Aufgaben auf Schulleiterinnen und Schuleiter sowie wesentliche Neuregelungen der Lehrerratsarbeit.
- Die Neufassung der Verordnung über die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten regelt, welche Aufgaben Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten sollen und wie der Zeitplan bzw. das weitere Verfahren ist. Ein MSW-Erlass regelt die analoge Übertragung für die Tarifbeschäftigten.
- Der Erlass 'Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben' regelt, welche Gestaltungsspielträume Schulen in pädagogischen bzw. schulrechtlichen Fragen bekommen sollen.
Die GEW begrüßt die Schulgesetzänderung zum Lehrerrat, da die bisherige Regelung nicht verfassungskonform war. Auch die deutliche Beschränkung des Katalogs der neuen Aufgaben für Schulleiterinnen und Schulleiter ist sinnvoll.
Die Gestaltungsspielräume der einzelnen Schule und die schulrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in den Kommunen müssen jedoch enttäuschen, sie schrecken ab und zeugen von der Angst vor Kontrollverlust beim zuständigen Ministerium.
Für GEW-Mitglieder stellen wir hier die erwähnten Texte zur Verfügung. Bitte zuvor anmelden.


