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Mitglied werden - Mitmachen!


Warum warten? Online & schnell Mitglied werden!

Schnell und absolut sicher können Sie online Mitglied der GEW werden. Die Internetseiten der GEW bieten Ihnen diese Möglichkeit gerne an.


Allgemeine Informationen und Hinweise

Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie bitte diese 
Informationen und Hinweise zur GEW-Mitgliedschaft und zum Ablauf: 


Datensicherheit
Die Datenübertragung erfolgt sicher über eine verschlüsselte Verbindung.

Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und sind entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

Zahlung satzungsgemäßer Beiträge
Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt

  • bei Beamtinnen und Beamten 0,75 Prozent der 6. Stufe
  • bei Angestellten 0,7 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, nach der vergütet wird.
  • Der Mindestbeitrag beträgt 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
  • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages.
  • Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro,
  • Mitglieder im Referendariat oder LehramtsanwärterInnen zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.

Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
 
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.

Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

Hinweis: Mit der Online-Absendung dieses Mitgliedsantrags wird die Satzung der GEW anerkannt.

Einverständniserklärung / Widerrufsrecht
Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Abbuchung des Beitrages von Ihrem Konto zu.
Sie können der Kontoabbuchung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen widersprechen.

Sie haben weitere Fragen zur Mitgliedschaft?
Dann wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.

Fragen zur Online-Mitgliedschaft richten Sie bitte an:
brigitte.stamm[at]gew.de.

Beleg für Ihre Unterlagen
Bitte benutzen Sie hierzu die Druckversion.

Bearbeitung des Formulars
Bitte wählen Sie beim Ausfüllen des Formulars bei der Auswahl "Bundesland des Betriebs oder der Dienststelle" ihr Bundesland aus, nur so kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden.

Mit nebenstehendem Link zum Online-Antragsformular können Sie online der GEW beitreten.

Wenn Sie durch ein GEW-Mitglied geworben wurden, nutzen Sie bitte das Prämienwerber-Formular, damit das Engagement der Werberin/des Werbers auch belohnt werden kann.

Hinweis zum Prämienformular: Die Anschrift des Werbers/der Werberin wird zum Zwecke des Versands der Werbeprämie an den Dienstleister "Call a gift" weitergeleitet.

Vielen Dank!


Nutzen Sie diesen Link zur Online-Anmeldung:



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Beitritt per Post

GEW NRW
Mitgliederverwalung
Nünningstr. 11
45141 Essen


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