Berufsnachwuchs sichern, Mobilität stärken
Der öffentliche Dienst ist bei der Bezahlung seiner Beschäftigten gegenüber anderen Bereichen immer weiter ins Hintertreffen geraten. Die Suche nach qualifizierten jungen Menschen als Nachwuchs im pädagogischen Bereich wird in den nächsten Jahren noch an Intensität zunehmen. Dies gilt auch für die Bereiche der Bildung, einschließlich der Hochschulbildung, und der Forschung, in denen die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder und zu einem gewichtigen Teil auch der Kommunen beschäftigt sind.
Es geht der GEW darum, mit attraktiven Löhnen vor allem junge Beschäftigte für eine Tätigkeit in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes, in Schulen, in Hochschulen nd in Forschungseinrichtungen zu gewinnen. Das tarifliche Bezahlungssystem im öffentlichen Dienst wird immer mehr zu einem bedeutsamen Faktor der Personalgewinnung und der Personalentwicklung der öffentlichen Arbeitgeber. In den vergangenen fünf Jahren konnten die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst den Flächentarifvertrag entgegen den Bestrebungen insbesondere der Länder erhalten. Allerdings haben die Arbeitgeber im Gegenzug Regelungen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Entgelt aus den Entgeltgruppen 9 bis 13 erhalten, der Beschäftigten in vorrangig befristeten Arbeitsverhältnissen, der Beschäftigten, die berufsbedingt häufig den Arbeitgeber wechseln müssen, und Hochschulabsolventen durchgesetzt. Das Ziel der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst, jungen, mobilen und qualifizierten Beschäftigten eine deutlich verbesserte Bezahlung zu verschaffen, ist so für die höheren Entgeltgruppen ins Gegenteil verkehrt worden. Dies muss sich ändern. Deshalb strebt die GEW folgende Ziele an:
- Die Bezahlung in den Entgeltgruppen 9 bis 13 muss im Entgeltvolumen und in der Stufenzuordnung den längeren Ausbildungszeiten Rechnung tragen.
- Hochschulabsolventen sind bei Beginn mindestens der Stufe 2 ihrer Entgeltgruppe zuzuordnen. Die Laufzeiten der Stufen 2 und 3 sind zu verkürzen.
- Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung sind im vollen Umfang bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Auch genau definierte förderliche Zeiten sind für die Stufenzuordnung tarifvertraglich anzuerkennen. Die Arbeitgeberentscheidung über die Stufenzuordnung muss transparent sein. Die Stufenzuordnung muss für alle verbindlich tariflich geregelt werden. Nur so kann einer möglichen Arbeitgeberwillkür entgegengewirkt werden.
- Durch das tarifliche Bezahlungssystem ist zu sichern, dass die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten und höherer Verantwortung auch zu einer deutlich besseren Bezahlung führen.
Eingruppierung verbessern – Leistung anerkennen
Der Kampf um qualifizierten Nachwuchs hängt auch davon ab wie die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die Lehrkräfte sowie der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Angehörigen des sonstigen wissenschaftlichen Fachpersonals künftig eingruppiert sind. Eine leistungsgerechte Bezahlung bedeutet für die GEW deshalb vor allem eine den tatsächlichen Arbeitsanforderungen entsprechende Bewertung der Tätigkeit und die Anerkennung der hierfür erworbenen Ausbildung. Die GEW verfolgt das Ziel, die bestehende Lücke im Nettoeinkommen zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten durch geeignete Maßnahmen zu schließen.


