Aktueller Stand
Allgemeine Dienstordnung (ADO)
Das MSW stellt der Veröffentlichung im Amtsblatt (7/2012) den folgenden Text voraus:
"Aufgrund des gesetzlichen Auftrags in § 128 Absatz 1 und § 131 Absatz 2 SchulG wird die ADO an das Schulgesetz NRW angepasst. Darüber hinaus werden weitere geänderte Vorschriften (z. B. Novellierung des Dienstrechts und der Vorschriften zur Lehrerausbildung) und zwischenzeitlich erfolgte Grundsatzentscheidungen berücksichtigt. Schulen erhalten die Möglichkeit, zukünftig zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium zu verwenden."
Die GEW hat sich in der Debatte deutlich positioniert und eine umfassende Modernisierung gefordert. Die Stichworte Mitbestimmung und Partizipation, Gleichstellung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schulleitung, Lehrerausbildung oder multiprofessionelle Schule kennzeichnen aus unserer Sicht neue gesellschaftliche und gesetzliche Vorgaben, die stärker zu berücksichtigen sind. Mit den 'zwei Unterrichtstagen pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung' wird einer GEW-Forderung entsprochen.
In der rechten Spalte steht zum Download unsere ADO-Broschüre in zweiter Auflage (31. März 2013) zur Verfügung. Sie berücksichtigt die Neuregelungen der Dienstvorgesetztenaufgaben für Schulleiterinnen und Schulleiter zum 1. August 2013. Die reine ADO-Textfassung gibt es natürlich auch.
Aktueller Stand
Schulgesetz für NRW
Hier finden Sie das gültige Schulgesetz: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2012.
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