GEW zur Schuljahrespressekonferenz
Reformen brauchen Ressourcen
Die erste Schuljahrespressekonferenz nach einem Wechsel an der Spitze des Schulministeriums ist - wie immer - zunächst ein Ausblick auf das neue Schuljahr, sie hat aber zwingend programmatischen Charakter.
Was ist in den kommenden Jahren zu erwarten, welches Ziel liegt dem politischen Handeln zugrunde.
Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen
Gemeinsam neue Wege gehen
Natürlich ist eine Auswahl weniger Texte immer etwas beliebig. Wir versuchen es trotzdem und zitieren drei Stellen aus der 32-seitigen 'Presseinformation' zum rot/grünen Koalitionsvertrag. Hier sind Presseinformation (Kurzfassung) und der komplette Text dokumentieret; hier eine erste Bewertung der GEW.
Schulpolitisches Sofortprogramm
Wir werden
- die Kopfnoten abschaffen. Wir brauchen stattdessen eine andere Form, um das Arbeits- und Sozialverhalten rückzumelden;
- die Mitwirkung aller am Bildungsprozess Beteiligten ausbauen, indem wir die Drittelparität in den Schulen einführen;
- die im bestehenden Schulgesetz verankerte Möglichkeit, besondere Schulmodelle zu ge-nehmigen, nutzen, um Gemeinschaftsschulkonzepte und innovative schulische Vorhaben, die das längere gemeinsame Lernen zum Ziel haben, ohne Verzögerung auf den Weg zu bringen;
- den Kommunen die Wiedereinführung der Grundschulbezirke ermöglichen;
- die Rechte der Eltern stärken, indem wir eine demokratisch von den Kommunen bis zur Landesebene aufgebaute Landeselternvertretung schaffen;
- das Einschulungsalter nicht weiter generell für alle Kinder absenken. Wir wollen es statt-dessen am individuellen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes ausrichten;
- dafür sorgen, dass der Elternwille wieder Vorrang hat. Deshalb werden wir die Verbindlich-keit der Grundschulgutachten aufheben und den Prognoseunterricht abschaffen.
Wir ermöglichen längeres gemeinsames Lernen
Längeres gemeinsames Lernen in Gemeinschaftsschulen wollen wir schulgesetzlich verankern. Eine Gemeinschaftsschule wird in der Re-gel dort gegründet, wo bestehende Schulen in ihr zusammengeführt werden. Alle Schulformen sind hierzu ausdrücklich eingeladen. Die Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagsschule, die gymnasiale Standards mit einschließt. In den Klassen 5 und 6 findet für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamer Unterricht statt. Schule, Schulträger und Eltern entscheiden darüber, wie es ab Klasse 7 oder später weitergeht: Entweder werden integrierte Lernkonzepte weitergeführt oder es wird nach Bildungsgängen differenziert. Am Ende der Klasse 10 können alle Schulab-schlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. Jede Gemeinschaftsschule ist mit einer SEK II verbunden. Das kann eine gymnasiale Oberstufe am Standort sein, ein Oberstufenzentrum oder eine Kooperation mit Gesamtschule, Gymnasium oder Berufskolleg.
Es ist unser Ziel, in den nächsten fünf Jahren mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I zu Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Wir gehen davon aus, dass neue Schulen zukünftig in der Regel als Gemeinschaftsschulen gegründet werden.
Wir schaffen ein modernes Mitbestimmungsrecht
Wir wollen umgehend das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ändern, um die Grundla-gen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Be-hörden und Verwaltungen wieder herzustellen. Auch in den kommenden Jahren stehen die öf-fentlichen Verwaltungen vor Veränderungen und Belastungen. Diese können nicht im Gegen-einander, sondern nur im Miteinander bewältigt werden. Gemeinsam mit den Beschäftigten in den Interessenvertretungen wollen wir die "gleiche Augenhöhe" bei der Mitbestimmung wieder herstellen und das LPVG fortentwickeln. Wir wollen eine Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, die auf Beteiligung, Dialog und gegenseitiges Vertrauen im Miteinander setzt.
Koalitionvertrag 'rot/grün'
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