Schule - zentrale Aufgabe der Landespolitik
Hier stellen wir wichtige schulpolitische Entscheidungen der Landesregierung dar und bewerten sie.
Gesetzentwurf
4. Schulrechtsänderungsgesetz
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben im Landtag einen Gesetzentwurf für ein 4. Schulrechtsänderungsgesetz eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist das "schulrechtliche Sofortprogramm", das
vor einer grundlegenden und umfassenden Novellierung des Schulgesetzes erste Akzente setzen soll. Geändert werden die
§ 11, 46, 49, 66 und 84. Es handelt sich hierbei um die Themen Übergang, Grundschule-Sekundarstufe I (Grundschulempfehlung und Prognoseunterricht), Kopfnoten, Drittelparität in der Schulkonferenz und Schul(einzugs)bezirke. Der Gesetzentwurf enthält die Festlegung, das das 4. Schulrechtsänderungsgesetz am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft treten soll, eine Ausnahme wird bei der Veränderung der Zusammensetzung der Schulkonferenz gemacht. Hier ist geregelt, dass der neue § 66 des Schulgesetzes zum 01.08.2011 in Kraft tritt.
Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Gemeinsam neue Wege gehen
Der Koalitionsvertrag von SPD und den Grünen steht. Letztlich wird entscheidend sein, ob der skizzierte - und aus Sicht der GEW richtige - Reformkurs finanziell abgesichert werden kann.


